Caravan Schiemann


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Miet-AGB´s

Vermietung



Allgemeine Mietbedingungen

Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge!!!
Sollte dennoch im Fahrzeug geraucht werden, belasten wir Sie mit € 400,00 Schadenersatz. Hinzu kommen Kosten für einen eventuell erforderlich werdenden Reinigungsmehraufwand.

Inklusivleistungen
Wasserschlauch oder -kanister und Stromkabel mit CEE-Anschlüssen
alle Reisemobile mit Klimaanlage und Fahrradträger
Vollkaskoversicherung mit SB 1000,- €
Schutzbrief In- und Ausland
12 V PKW/Caravanadapter
Stellplatz für Ihren PKW
Gaserstbefüllung 11 kg
Caravanzusatzspiegel
Stellplatzverzeichnis
alle Kilometer frei
WC-Chemikalien
Ausgleichskeile

Extras
Jede weitere 11 kg Gasfüllung zum Tagespreis
Campinggeschirr je Gedeck 5-tlg. 5,- €
Sonnensegel (Caravan) 20,- €
Campingmöbel je 5,- €
Innenreinigung 69,- €
WC-Reinigung 90,- €

Mietpreise
Die Mietpreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie sind Fahrzeug- und Saisonabhängig entsprechend der jeweils gültigen Preisliste.
Rabatt
Frühbucherrabatt: bis 28.Februar 3%
Langzeitrabatt: bei 3 Wochen 3%, 4 Wochen 4%, 5 Wochen 5%, 6 Wochen 6%

Servicepauschale
Die Servicepauschale beträgt 115,- € bei Wohnmobilen und 55,- € bei Wohnwagen. Sie beinhaltet alle o. g. Inklusivleistungen sowie die Einweisung des Mieters, Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Außenreinigung.

Übergabe und Rücknahme
Wir übergeben unsere Fahrzeuge voll getankt, in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Für die Innenreinigung berechnen wir, soweit erforderlich, 69,- €, bei starker Verschmutzung nach Aufwand. Der Vermieter wünscht ausdrücklich keine Außenreinigung. Es ist untersagt, das Fahrzeug mit einem Dampfstrahl- oder Hochdruckreinigungsgerät, in einer LKW-Waschanlage oder mit hartem Wasserstrahl zu reinigen.
Die Fahrzeuge können während der Geschäftszeiten zwischen 14.30 und 17.00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr.
Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Schadenersatz fällig: pro angefangene Stunde 25,- €, ab 3 Stunden der doppelte Tagesmietpreis je Verspätungstag.

Ersatzfahrzeuge
Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z. B. durch Fähr- oder Mautgebühren entstehen können.

Reservierung / Zahlungsweise / Rücktritt
Fahrzeugreservierungen sind nur nach schriftlichem, durch den Vermieter unterzeichneten, Mietvertrag verbindlich. Als Vertragsannahme durch den Vermieter gilt auch die Absendung der Mietrechnung. Als Vertragsannahme durch den Mieter gilt auch die Begleichung der Mietrechnung.
Nach Vertragsannahme durch den Vermieter ist innerhalb von 10 Tagen der Mietpreis zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an den Vertrag gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises zu zahlen: bis 56 Tage vor Mietbeginn 10 %, bis 28 Tage vor Mietbeginn 40 %, weniger als 28 Tage vor Mietbeginn 80 %.
Der Vermieter behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Gründe eintreten, die außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, wie Nichterteilung oder Entziehung von Genehmigungen, höhere Gewalt, z.B. Unfall, Techn. Defekt, Unruhen, Streiks usw.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen.

Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter oder durch Ihn autorisierte Personen geführt werden. Das Mindestalter der Fahrer muss 21 Jahre betragen, Mieter bzw. Fahrer müssen mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die der heutigen Klasse B entspricht, bei Caravangespannen der Klasse BE. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen haftet der Mieter in unbeschränkter Höhe.

Versicherung
Im Mietpreis enthalten ist eine Fahrzeugversicherung in folgendem Umfang: Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Vollkaskoversicherung mit 1000,00 € SB (Wohnwagen 650,00 €), Teilkaskoversicherung mit 1000,00 € SB (Wohnwagen 650,00 €), Schutzbrief In- und Ausland.

Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution in Höhe von 1000,- € in bar hinterlegt werden (Wohnwagen 650,-€). Die Kautionzahlung wird auf dem Übergabeprotokoll erfasst. Eine Fahrzeugübergabe an den Mieter ohne Bezahlung des Mietpreises oder Hinterlegung der Kaution ist nicht möglich. Wird das Fahrzeug ohne Beanstandungen zurückgegeben, wird die Kaution innerhalb 7 Werktagen per Überweisung ungekürzt erstattet. Wurde das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben, wird die Kaution bis zur endgültigen Feststellung der Schadenhöhe einbehalten.

Auslandsfahrten
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Nicht befahren werden dürfen insbesondere Israel, Iran, Irak, Marokko, Tunesien, Türkei, Russland.

Reparaturen
Alle unsere Fahrzeuge sind neuwertig. Trotzdem ist man gegen Pannen oder das Risiko eines Unfalls nicht gefeit. Bitte beachten Sie: Sollten doch mal Reparaturen notwendig sein, können Sie diese bis 100,- € selbst in Auftrag geben – ohne unsere Zustimmung vorab einzuholen. Bitte bewahren Sie die jeweiligen Rechnungen / Quittungen und ggf. ersetzte Teile auf und legen Sie diese dem Vermieter zur Kostenerstattung vor.

Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug für Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests, Begehung von Straftaten sowie zur Weitervermietung und Verleihung zu verwenden.

Haustiere
Das Mitnehmen von Haustieren jeglicher Art ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen (z.B. Allergiker) untersagt. Sollten Sie Ihr Haustier dennoch mitnehmen, belasten wir Sie mit € 400,00 Schadenersatz. Hinzu kommen Kosten für einen eventuell erforderlich werdenden Reinigungsmehraufwand.
Ausnahme: durch Mietvertrag ausdrücklich dafür zugelassene Fahrzeuge.


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